1. |
In allen Kategorien können mehrere Mannschaften des gleichen Vereins und Clubs, der gleichen Firma, Schulklasse usw. teilnehmen.
|
|
2. |
Kategorien mit grosser Beteiligung werden in mehrere Serien aufgeteilt. Die Serieneinteilung wird durch den Organisator vorgenommen. Für die Rangliste zählt die effektive Laufzeit. |
|
3. |
Jeder/jede LäuferIn darf nur eine Teilstrecke laufen. Kindern ist es erlaubt neben der normalen Kategorie auch noch in der Kategorie F (Familien) zu starten.
|
|
4. |
Die Altersobergrenzen (Jahrgänge) in einer einzelnen Kategorie müssen eingehalten werden. Es ist jedoch erlaubt, jüngere AthletInnen einzusetzen.
|
|
5. |
LäuferInnen einer Mannschaft tragen einen Laufdress. Die Startnummern sind ungefaltet und gut sichtbar auf der Brust zu tragen.
|
|
6. |
Die LäuferInnen melden sich 15 Minuten vor dem Start ihrer Kategorie beim Startordner resp. bei ihrem Wechselrichter.
|
|
7. |
LäuferInnen dürfen sich erst auf der Strasse aufstellen, wenn das Vorausfahrzeug den jeweiligen Wechselraum passiert hat.
|
|
8. |
Abgelöste LäuferInnen müssen nach der Stabübergabe die Strasse umgehend freigeben, damit die folgende Mannschaft und das Schlussfahrzeug die Strecke ungehindert passieren können. |
|
9. |
Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen können die Disqualifikation der betreffenden Mannschaft zur Folge haben. |
|
10. |
Einsprachen sind innert 15 Minuten nach dem Zieleinlauf beim Schiedsgericht (Speakerwagen) gegen ein Depot von Fr. 50.- schriftlich einzureichen. Das Schiedsgericht bzw. der Organisator entscheidet über Einsprachen endgültig und behält das Depot bei einer Ablehung der Einsprache zu seinen Gunsten. |
|
11. |
Das Startgeld wird nicht zurückerstattet, wenn gemeldete Mannschaften nicht zum Lauf antreten. |
|
12. |
Unfälle oder Schäden beim Staffellauf, verursacht durch LäuferInnen und HelferInnen, sind unverzüglich dem Organisator (OK) zu melden. Die Versicherung der LäuferInnen gegen Unfälle ist Sache der Teilnehmer, Vereine oder Clubs. |
|
13. |
Für Diebstähle ist der Organisator nicht haftbar. |
|
14. |
Der Anlass wird bei jeder Witterung durchgeführt. |
|
15. |
Ohne schriftliche Mitteilung an info@querdurchbasel.ch können die im Zusammenhang mit dem Quer durch Basel erstellten Fotos/Bildrechte ohne Vergütungsanspruch im Internet und in eigenen Werbemitteln genutzt werden. |
Version Februar 2025